Mit dem „Mitmach-Internet“ sehen sich die Verantwortlichen in Vereinen, Institutionen oder Projekten oftmals geradezu gefordert, für das eigene Anliegen Öffentlichkeit herzustellen, sei es durch den Hinweis auf Veranstaltungen, sei es durch Nachberichterstattung oder die gezielte Verbreitung von Branchennews. Doch wie sieht die aktuelle Gesetzeslage eigentlich konkret aus? Was ist erlaubt bei der Nutzung Daten Dritter, was darf für eigene Anliegen genutzt, was kopiert, was herunter geladen, was geteilt werden? Dieses Seminar verschafft einen fundierten Überblick über die rechtlichen Prämissen bei der Nutzung von Bildern, Grafiken und Fotografien, fremden Texten, Musik oder Videos. Es geht um Fragen des Rechtsrahmens beim Verlinken, beim Bloggen und Posten, um Haftungsfragen und immer wieder um Handlungsansätze für all die, die im Rahmen professioneller Öffentlichkeitsarbeit schnell zu ressourcenschonenden Lösungen kommen müssen. Fragen hinsichtlich der Entwicklung und Veröffentlichung von Printmedien (Faltblätter/ Broschüren), der Pressearbeit im klassischen Sinne (Interviews, Presseerklärungen/ -spiegel) sowie insbesondere der online Aktivitäten werden in den jeweiligen Bezügen besprochen, rechtliche Stolperfallen (Impressum!) aufgezeigt. Zum Abschluss werden noch datenschutzrechtliche Belange in den Blick genommen und konkrete Erfordernisse, wie insbesondere die Formulierung von Datenschutzerklärungen dargestellt. Die Teilnehmenden sind eingeladen, eigene Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag aktiv in das Geschehen einzubringen.
Christian Korte